Bestattungsvorsorge

Die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten regeln!

Bestatter Achim Fischer Bestattungsvorsorge planen
Linzensfreies Bild von pixabay.com

Wann sollte man seine eigene Bestattung regeln?

Wer seine Angehörigen im Trauerfall entlasten möchte, ihnen schwierige Entscheidungen abnehmen möchte, aber auch selbst festlegen möchte wo und wie die eigene Beisetzung stattfinden soll, kann dies im Rahmen einer Bestattungsvorsorge schon zu Lebzeiten regeln. Ich als Bestatter in Sulzbach-Rosenberg stehe ihnen hier beratend zur Seite.

Seine eigene Bestattung sollte man planen und regeln:

  • wenn keine näheren Verwandten mehr vorhanden sind
  • wenn eigene spezielle Wünsche auch sicher umgesetzt werden sollen
  • um ein vor dem Zugriff des Sozialamts sicheres Sondervermögen zu schaffen
  • um Angehörigen schwierige Entscheidungen abzunehmen

Vorsorgeunterlagen zum Download

Hier finden sie eine Bestattungsverfügung mit allen notwendigen Angaben und Wünschen zu Ihrer Bestattung zum Download sowie eine Willensbekundung zur Feuerbestattung, die bei einer Einäscherung schriftlich vorliegen muss.

Gerne können wir diese auch gemeinsam im unverbindlichem Beratungsgespräch mit ihren Wünschen und Informationen füllen.

Rufen sie mich hierzu einfach unter 09661-1704212 an oder schreiben mir eine E-Mail an [email protected].

Download
Bestattungsvorsorgemappe zur Regelung der eigenen Bestattung.
Bestattungsvorsorgemappe in der alle notwendigen Angaben und Wünsche zur eignen Bestattung festgeschrieben werden können.
Bestattungsvorsorgeregelung Bestatter Fi
Adobe Acrobat Dokument 98.2 KB
Download
Schriftliche Willensbekundung zur Feuerbestattung
Formular zur schriftlichen Willensbekundung zur Feuerbestattung mit Angabe des gewünschten Beisetzungsortes.
Willensbekundung Feuerbestattung Bestatt
Adobe Acrobat Dokument 45.0 KB

Das sollten Sie zusätzlich bei der Bestattungsvorsorge bedenken!

Plant man zusammen mit dem Bestatter seine Bestattungsvorsorge sollte man folgende Überlegung hier mit einbeziehen:

 

Beim Renten- und Sozialamt der Stadt Sulzbach-Rosenberg (Tel.: 09661-5101341) sind hierzu Infomappen zu Patienten- und Vorsorgevollmacht erhältlich. Oder informieren sie sich weiter auf der Seite des Bundesministeriums über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Wann ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung stellen sie sicher, dass Sie eine würdevolle Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen bekommen und entlasten zugleich finanziell Ihre Angehörigen im Trauerfall.

Möchte man sich nicht auf andere verlassen müssen oder hat man die Befürchtung, dass im Pflegefall alle Ersparnisse aufgebraucht werden ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll.

Die eingezahlte Summe ist als Sondervermögen vor dem Zugriff des Sozialamts im Pflegefall geschützt.

Eine Einzahlung in eine Sterbegeldversicherung ist monatlich aber auch als Einmalbetrag möglich, jedoch maximal bis zum Alter von 85 Jahren abschließbar.

Achim Fischer Bestattermeister Sulzbach-Rosenberg


Knorr-von-Rosenroth-Str. 31

92237 Sulzbach-Rosenberg

Tel.:  0 96 61 - 1 70 42 12

[email protected]